Golden Visa

Pera Premium Properties

 

Das Golden Visa Programm oder auch Programm für Aufenthaltsbewilligung zur Investitionstätigkeit genannt, wurde 2012 von der portugiesischen Regierung iniziiert/gefördert/eingeführt, um die Wirtschaft zu beleben. Ziel dieses Programms ist es, für Investitionen/Investoren, durch/ von Einzelunternehmern oder Firmen / Personengesellschaften von Drittstaatsangehörigen, in Portugal für Aufmerksamkeit zu wecken.

Das Golden Visa Programm sieht vor, mindestens eine, der nachstehend aufgeführten Investitionen, durchzuführen; / und zwar in einem Mindestzeitraum von fünf Jahren, der jeweils nach dem / im ersten und dritten Jahr verlängert wird.

 

 

- Erwerb von Immobilien, im Wert von 500.000 Euro, gleich oder grösser / höher

- Erwerb von Immobilien, deren Baujahr mehr als 30 Jahre zurückliegt / die vor mehr als 30 Jahren gebaut wurden oder die sich in einem Stadtsanierungsgebiet befinden / oder die in einem Stadtsanierungsgebiet liegen oder /sowie die Durchführung von Sanierungsarbeiten von erwerbten / gekauften Immobilien, im Wert von 350.000 Euro, gleich oder grösser.

- Kapitalüberweisung, in Höhe von 350.000 Euro, gleich oder grösser, zur Investition für Forschungszwecke.

- .Kapitalüberweisung, in Höhe von 250.000 Euro, gleich oder grösser, zur Investition oder Unterstützung in / von Kulturprojekte / n, Sanierung oder Erhaltung des portugiesischen Kulturerbes / gutes.

- Kapitalüberweisung, in Höhe von 500.000 Euro, gleich oder grösser, zum Erwerb von Anteilen von Investmentfonds oder betreffend Risikokapital, der / für die Kapitalisierung kleiner und mittelständischer Unternehmen, sowie die Vorlage eines entsprechend praktikablen /tragbaren / tragfähigen / durchführbaren Plans.

- Die / Schaffung von, mindestens, 10 Arbeitsplätzen

- Kapitalüberweisung in Höhe von 1 Million Euro, gleich oder grösser

 

Der Antrag kann 1. online über www.sef.pt erfolgen oder

2. in den Diplomatischen und Konsularischen Vertretungen oder

3. in den Direktionen oder regionalen Behörden ?Ausländer und Grenzenbehörden

 

Die Aufenthaltsbewilligung ist im erweitersten Sinn ebenfalls für Familienmitglieder des Antragstellers gültig, ermöglicht das Reisen in den Ländern des Schengen-Abkommens und sieht eine Mindestaufenthaltsdauer in Portugal, wie folgt vor: im ersten Jahr, 7 Tage, in einem oder unterbrochen und nachfolgenden zwei Zeiträumen von zwei Jahren, jeweils 14 Tage, in einem oder unterbrochen.

 

 

 

 

 

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